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Aktives Wahlrecht Ab 18 Jahren

Wahlalter in Deutschland: Ab wann darf man wählen?

Aktives Wahlrecht: Ab 18 Jahren

Wahlrecht für den Bundestag

In Deutschland dürfen alle Deutschen ab 18 Jahren an der Wahl zum Bundestag teilnehmen. Diese Regelung gilt seit 1972.

Zuvor lag das Wahlalter für den Bundestag bei 21 Jahren. Im Jahr 1970 wurde es jedoch durch den Bundestag auf 18 Jahre herabgesetzt.

Passives Wahlrecht: Ab 18 Jahren

Wahlrecht für den Bundestag

Auch das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, selbst für den Bundestag zu kandidieren, ist in Deutschland ab 18 Jahren möglich.

Wahlrecht für Europawahlen

Auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament dürfen alle Deutschen ab 18 Jahren wählen und kandidieren.

Pro und Contra Wahlalter ab 16

Argumente für ein Wahlalter ab 16

Befürworter eines Wahlalters ab 16 Jahren argumentieren, dass Jugendliche in diesem Alter bereits über genügend politische Reife und Urteilsvermögen verfügen, um an Wahlen teilnehmen zu dürfen.

Sie verweisen auch darauf, dass Jugendliche durch das Wahlrecht stärker in die politischen Prozesse einbezogen würden und so frühzeitig Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen könnten.

Argumente gegen ein Wahlalter ab 16

Gegner eines Wahlalters ab 16 Jahren argumentieren, dass Jugendliche in diesem Alter noch nicht über die nötige politische Reife verfügen, um eine fundierte Wahlentscheidung treffen zu können.

Sie befürchten außerdem, dass ein Wahlalter ab 16 zu einer Verflachung des politischen Diskurses führen könnte, da Jugendliche sich verstärkt von populistischen und extremistischen Parteien angesprochen fühlen könnten.


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